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Dignitas hominis
Mit hehrer Verlautbarung hebt
das Grundgesetz an: Die Würde des Menschen sei unantastbar.
Was aber, bei allen guten
Geistern, hat der Mensch davon? Ist diese Präambel, diese stolze, erhabene,
ehrfürchtige Eröffnung eine Ausschreibung, eine Auslobung? Einigermaßen ratlos
lässt sie im Unklaren, was ihre tiefere, ihre eigentliche Bedeutung ausmacht,
ganz besonders, wenn man das Lexikon zu Rate zieht und erfährt, dass der Mensch
vom Staat «kraft seines inneren Wertes» geachtet und geschützt werde -
weil der Mensch, weil jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen
schützenswerten Wert «besitzt».
Besitzt er diesen Wert
tatsächlich? Kann er ihn tasten, fassen, fühlen, greifen, wahrnehmen, einklagen?
Er kann sich noch nicht einmal
darauf berufen, obwohl ihm, wie behauptet wird, mit der Würde der höchste,
wichtigste uneingeschränkte Wert in der staatlichen Rechtsprechung zukommt. Wie
aber will er diesen Wert überhaupt darlegen? Wie will er verständlich machen,
dass er ihn besitzt?
Selbst in seinem Geburtsschein
ist darüber nichts vermerkt – und das in einem Land, in dem jedes Anrecht und
jeder Anspruch verbrieft und belegt sein muss.
Noch unverständlicher ist der
Umstand, dass der Staat, dem diese edle Verpflichtung aufgegeben ist, als Hüter
und Wächter die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, seinen Bürgern
ohne jede Gegenleistung diesen obersten Grundwert im wahrsten Sinn des Wortes
zubilligt – unbegreiflich allein deshalb schon, weil es für jeden
Steuerpflichtigen ebenso ungewöhnlich wie unvorstellbar ist, dass ihm eine
behördliche Leistung gewährt wird, ohne ein gehöriges Entgelt dafür entrichten
zu müssen.
Nicht weniger anspruchsvoll als
das Gelöbnis ist die Selbstverpflichtung des Staates, der vorgibt, sich für den
unbedingten Schutz und Erhalt der Menschenrechte zu verbürgen, und nur diese
Selbstverpflichtung berechtige, vom Staat als einem freiheitlichen Gemeinwesen
mit freien, gleichberechtigten Bürgern zu sprechen.
Geradezu pikant ist die
Behauptung, dass der Staat, der Souverän, dem Menschen zu dienen und alles zu
unterlassen habe, was die Menschenwürde seiner Bürger beeinträchtigen könnte.
Hier verspricht man ein
sogenanntes Leistungsrecht, demzufolge sich Gesetzgeber und Staatsgewalt
versprechen, Anfeindungen oder Angriffe auf dieses höchste Menschengut zu
schützen und zugleich entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um jedwede
Bedrohung und Gefährdung – auch und selbst gegen die öffentliche Gewalt mit all
ihren Ausprägungen - abzuwehren. Hier angebracht wäre ein großes, ein
überdimensionales Sic!
Die Bedeutung und Bewertung der
Menschenwürde, seit eh und je Gegenstand erbitterter Debatten und Kontroversen,
hat Dichter und Denker über Jahrtausende beschäftigt – von Seneca bis Kant und
Nietzsche. Nicht zuletzt auch Schopenhauer, der in seiner Ethik mit
despektierlicher Einsicht bekennt, dass ihm der Begriff «auf ein am Willen so
sündliches, am Geiste so beschränktes, am Körper so verletzbares und hinfälliges
Wesen, wie der Mensch, nur ironisch anwendbar zu seyn» scheint.
Und da die Würde weder als
möglich begriffen noch als wirklich nachgewiesen werden könne, gäbe es keine
Beglaubigung ihres Daseins. «Ein unvergleichbarer, unbedingter, absoluter Werth,
dergleichen die Würde seyn soll, ist demnach, wie so Vieles in der Philosophie,
die mit Worten gestellte Aufgabe zu einem Gedanken, der sich gar nicht denken
lässt.»1 Die Würde, die jedem Menschen durch seine bloße Existenz eigen sein
soll, unabhängig von Geschlecht, Alter, körperlichem und geistigem Zustand und
sozialem Status, erwerbe er, wie man feierlich versichert, mit seiner Geburt.
Ungeachtet dieser Behauptung
aber spricht man andererseits von hochachtbaren, ehrwürdigen, würdevollen
Menschen – und deutet damit an, dass es sich dabei um Persönlichkeiten handelt,
die sich durch ihre Leistung und Haltung, ihr Ansehen und ihre Bedeutung, durch
ihren gesellschaftlichen Rang und durch ihre Wichtigkeit und Wertigkeit
auszeichnen. Man respektiert, man würdigt diese Ungleichheit, die sie von
anderen Menschen unterscheidet.
Allein schon dadurch wird
erkennbar, dass die Würde kein Naturgeschenk sein kann, das jedem in die Wiege
gelegt wird, dass Würde vielmehr etwas Gewordenes, etwas Erworbenes ist, das es
zu erarbeiten und zu beherzigen gilt und das man sich verdienen, erobern und
aneignen muss.
Obwohl man der Würde einen so
erhabenen Wert beimisst und ihr soviel Schutz zusagt, wird sie tagtäglich und
stündlich beschimpft, gekränkt, verletzt, beleidigt, herabgesetzt und
gedemütigt. Uneingeschränkt und unangezweifelt dagegen hat sich das Wort gegen
alle Schmähungen und Missachtungen erhalten – als Funktion des Möglichen, als
Konjunktiv.
Nachdem die Würde nicht nur
unfassbar ist und auch keine Möglichkeit besteht, sie anzutasten: Finger weg!
Dignitas
hominis2
Zitate:
(1) Schopenhauer: Zur Ethik
§ 109 – Gesamtausgabe Haffmans Verlag, Band 5, Seite 183
(2) Schopenhauer: Grundlage
der Moral § 8 – Band 3, Seite 523
Verantwortlich
(c) für Text und Inhalt:
Dr. phil. Gerhard Fischer, Schifferstadt
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