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ANTIQUARIATE

 

 

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ANTIQUARIATE

 

 

 

 

rerum cognoscere causas

 

 

 

 

 

Dignitas hominis

 

Mit hehrer Verlautbarung hebt das Grundgesetz an: Die Würde des Menschen sei unantastbar.

Was aber, bei allen guten Geistern, hat der Mensch davon? Ist diese Präambel, diese stolze, erhabene, ehrfürchtige Eröffnung eine Ausschreibung, eine Auslobung? Einigermaßen ratlos lässt sie im Unklaren, was ihre tiefere, ihre eigentliche Bedeutung ausmacht, ganz besonders, wenn man das Lexikon zu Rate zieht und erfährt, dass der Mensch vom Staat «kraft seines inneren Wertes» geachtet und geschützt werde - weil der Mensch, weil jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert «besitzt».

Besitzt er diesen Wert tatsächlich? Kann er ihn tasten, fassen, fühlen, greifen, wahrnehmen, einklagen?

Er kann sich noch nicht einmal darauf berufen, obwohl ihm, wie behauptet wird, mit der Würde der höchste, wichtigste uneingeschränkte Wert in der staatlichen Rechtsprechung zukommt. Wie aber will er diesen Wert überhaupt darlegen? Wie will er verständlich machen, dass er ihn besitzt?

Selbst in seinem Geburtsschein ist darüber nichts vermerkt – und das in einem Land, in dem jedes Anrecht und jeder Anspruch verbrieft und belegt sein muss.

Noch unverständlicher ist der Umstand, dass der Staat, dem diese edle Verpflichtung aufgegeben ist, als Hüter und Wächter die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, seinen Bürgern ohne jede Gegenleistung diesen obersten Grundwert im wahrsten Sinn des Wortes zubilligt – unbegreiflich allein deshalb schon, weil es für jeden Steuerpflichtigen ebenso ungewöhnlich wie unvorstellbar ist, dass ihm eine behördliche Leistung gewährt wird, ohne ein gehöriges Entgelt dafür entrichten zu müssen.

Nicht weniger anspruchsvoll als das Gelöbnis ist die Selbstverpflichtung des Staates, der vorgibt, sich für den unbedingten Schutz und Erhalt der Menschenrechte zu verbürgen, und nur diese Selbstverpflichtung berechtige, vom Staat als einem freiheitlichen Gemeinwesen mit freien, gleichberechtigten Bürgern zu sprechen.

Geradezu pikant ist die Behauptung, dass der Staat, der Souverän, dem Menschen zu dienen und alles zu unterlassen habe, was die Menschenwürde seiner Bürger beeinträchtigen könnte.

Hier verspricht man ein sogenanntes Leistungsrecht, demzufolge sich Gesetzgeber und Staatsgewalt versprechen, Anfeindungen oder Angriffe auf dieses höchste Menschengut zu schützen und zugleich entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um jedwede Bedrohung und Gefährdung – auch und selbst gegen die öffentliche Gewalt mit all ihren Ausprägungen - abzuwehren. Hier angebracht wäre ein großes, ein überdimensionales Sic! 

Die Bedeutung und Bewertung der Menschenwürde, seit eh und je Gegenstand erbitterter Debatten und Kontroversen, hat Dichter und Denker über Jahrtausende beschäftigt – von Seneca bis Kant und Nietzsche. Nicht zuletzt auch Schopenhauer, der in seiner Ethik mit despektierlicher Einsicht bekennt, dass ihm der Begriff «auf ein am Willen so sündliches, am Geiste so beschränktes, am Körper so verletzbares und hinfälliges Wesen, wie der Mensch, nur ironisch anwendbar zu seyn» scheint.

Und da die Würde weder als möglich begriffen noch als wirklich nachgewiesen werden könne, gäbe es keine Beglaubigung ihres Daseins. «Ein unvergleichbarer, unbedingter, absoluter Werth, dergleichen die Würde seyn soll, ist demnach, wie so Vieles in der Philosophie, die mit Worten gestellte Aufgabe zu einem Gedanken, der sich gar nicht denken lässt.»1 Die Würde, die jedem Menschen durch seine bloße Existenz eigen sein soll, unabhängig von Geschlecht, Alter, körperlichem und geistigem Zustand und sozialem Status, erwerbe er, wie man feierlich versichert, mit seiner Geburt.

Ungeachtet dieser Behauptung aber spricht man andererseits von hochachtbaren, ehrwürdigen, würdevollen Menschen – und deutet damit an, dass es sich dabei um Persönlichkeiten handelt, die sich durch ihre Leistung und Haltung, ihr Ansehen und ihre Bedeutung, durch ihren gesellschaftlichen Rang und durch ihre Wichtigkeit und Wertigkeit auszeichnen. Man respektiert, man würdigt diese Ungleichheit, die sie von anderen Menschen unterscheidet.

Allein schon dadurch wird erkennbar, dass die Würde kein Naturgeschenk sein kann, das jedem in die Wiege gelegt wird, dass Würde vielmehr etwas Gewordenes, etwas Erworbenes ist, das es zu erarbeiten und zu beherzigen gilt und das man sich verdienen, erobern und aneignen muss.

Obwohl man der Würde einen so erhabenen Wert beimisst und ihr soviel Schutz zusagt, wird sie tagtäglich und stündlich beschimpft, gekränkt, verletzt, beleidigt, herabgesetzt und gedemütigt. Uneingeschränkt und unangezweifelt dagegen hat sich das Wort gegen alle Schmähungen und Missachtungen erhalten – als Funktion des Möglichen, als Konjunktiv.

Nachdem die Würde nicht nur unfassbar ist und auch keine Möglichkeit besteht, sie anzutasten: Finger weg!

Dignitas hominis2

Zitate: 

(1) Schopenhauer: Zur Ethik § 109 – Gesamtausgabe Haffmans Verlag, Band 5, Seite 183

(2) Schopenhauer: Grundlage der Moral § 8 – Band 3, Seite 523

 

 

 Verantwortlich (c) für Text und Inhalt:

Dr. phil. Gerhard Fischer, Schifferstadt

 

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Dr. phil. Gerhard Fischer ist Chefredakteur einer Fachzeitschrift und Autor des Bestsellers 'Das Ei des Damokles' sowie 'Die Weisheit der Binse', verlegt bei PRINCIPAL