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ANTIQUARIATE

 

 

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ANTIQUARIATE

 

 

 

 

rerum cognoscere causas

 

 

 

 

 

 

Mutmaßungen

oder

Auf dem Weg zum betreuten Denken

 

Nachdem uns deutschlandweit mittlerweile die Sicherheit vor angeblichen oder eventuellen Terroristen über allem steht und die verdachtlose Überwachung der Bürger nahezu jede Unschuldsvermutung abgeschafft hat, mutmaßt man freiweg munter drauf los – ganz gleich, um was oder um wen es dabei geht: Man beargwöhnt, bezichtigt, beschuldigt, verdächtigt irgendwen, irgendwie, irgendwas, irgendwo. Allerdings und wohlgemerkt: behutsam und mit Maßen. Sozusagen mit gemäßigtem Mut. Schließlich hat der besorgte Innenminister, dem Gleichheitsgedanken bis ins letzte Extrem zugeneigt, seine Verpflichtung gegenüber dem Grundgesetz jedoch ebenso ungeniert ignorierend, schlichtweg – und wie es sich für einen smarten Juristen gehört: ohne Ansehen der Person – alle seine Bürger kriminalisiert und den altrömischen Grundsatz, dass im Zweifelsfall zugunsten des Angeklagten zu entscheiden und zu richten sei, von der Vermutung bis zur Zumutung ersatzlos gestrichen. War man bisher so lange unschuldig, bis man ertappt wurde, so ist man nunmehr bereits ab Geburt so lange straffällig, bis man in der Lage ist, seine Lauterkeit, seinen festen Wohnsitz und seine weiße Weste nachzuweisen.

Ein Beispiel:

Da steht der Mörder mit blutigem Messer, und vor ihm liegt der leblose Körper eines unglücklichen Widersachers, der, wie es den Anschein hat, jäh die Flucht in die Vergänglichkeit antreten musste. Dass dieses mutmaßliche Opfer durch das für ihn überaus abträgliche Vorgehen seines Mörders wesentlich früher als im Heilsplan vorgesehen den Weg allen Fleisches gegangen ist, müsste eigentlich für jeden erkennbar sein. Allein schon Waffe und Wunden geben beredten Aufschluss über das stattgehabte Geschehen. Lediglich den ermittelten Kriminalisten, statt sich zu beglückwünschen, in diesem Fall rechtzeitig zur Stelle gewesen zu sein, fällt es schwer, eine Beziehung zwischen Tat und Täter auszumachen. Sie erliegen der anbefohlenen Sprachregelung, beteuern dienstbeflissen die mögliche Mutmaßlichkeit eines Verbrechens und ziehen jeden erkennbaren Hinweis eines ursächlichen Zusammenhangs in Zweifel. Man kann zwar den Augenschein nicht leugnen. Zu offensichtlich ist die überaus nachteilige Beschaffenheit, die das Opfer durch das unselige Wirken des Täters hat hinnehmen müssen. Der Mann mit dem Messer wird geradezu unwillig in polizeilichen Gewahrsam genommen – jedenfalls solange, bis er seinen festen Wohnsitz nachweisen kann. Der Vorbehalt der Mutmaßlichkeit jedoch bleibt bestehen. Er genießt den Schutz des Unverbindlichen.

Gewiss: die meisten Menschen sind einem so realistischen Denken verpflichtet, dass sie darüber sogar die Wirklichkeit verdrängen. Ebenso sollte berücksichtigt werden, dass es im Leben Situationen gibt, die nicht falsch genug beurteilt werden können – jeder Mensch und Bürger hat nun einmal ein Recht auf Irritation. Die diminutive, ja geradezu karikative Betrachtungsweise durch Justiz und Presse missachtet jedoch nicht nur die aristotelische Auffassung, dass der Mensch von Natur aus mit einem angeborenen Erkenntnisstreben ausgestattet ist – sie korrumpiert auch Realität und Alltagsvernunft. Selbst wenn man Verständnis für einfachere Formen des Humors aufbringt, dürfte es, um den Maßgaben der Regierenden zu genügen, oftmals schwierig sein, offensichtliche Kausalzusammenhänge zu leugnen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die von Juristen und Journalisten so oftmals beliebte Mutmaßlichkeit mutwillig zur Seite zu kehren und sich an den Grundsatz erfahrener Gesetzeshüter zu erinnern: Im Zweifelsfall entscheidet die Wahrheit.

 

 Verantwortlich (c) für Text und Inhalt: Dr. phil. Gerhard Fischer

 

 
 
 

Ad personam

 

 

Dr. phil. Gerhard Fischer ist Chefredakteur einer Fachzeitschrift und Autor des Bestsellers 'Das Ei des Damokles' sowie 'Die Weisheit der Binse', verlegt bei PRINCIPAL