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Mutmaßungen
oder
Auf dem Weg zum betreuten Denken
Nachdem uns deutschlandweit
mittlerweile die Sicherheit vor angeblichen oder eventuellen Terroristen über
allem steht und die verdachtlose Überwachung der Bürger nahezu jede
Unschuldsvermutung abgeschafft hat, mutmaßt man freiweg munter drauf los – ganz
gleich, um was oder um wen es dabei geht: Man beargwöhnt, bezichtigt,
beschuldigt, verdächtigt irgendwen, irgendwie, irgendwas, irgendwo. Allerdings
und wohlgemerkt: behutsam und mit Maßen. Sozusagen mit gemäßigtem Mut.
Schließlich hat der besorgte Innenminister, dem Gleichheitsgedanken bis ins
letzte Extrem zugeneigt, seine Verpflichtung gegenüber dem Grundgesetz jedoch
ebenso ungeniert ignorierend, schlichtweg – und wie es sich für einen smarten
Juristen gehört: ohne Ansehen der Person – alle seine Bürger kriminalisiert und
den altrömischen Grundsatz, dass im Zweifelsfall zugunsten des Angeklagten zu
entscheiden und zu richten sei, von der Vermutung bis zur Zumutung ersatzlos
gestrichen. War man bisher so lange unschuldig, bis man ertappt wurde, so ist
man nunmehr bereits ab Geburt so lange straffällig, bis man in der Lage ist,
seine Lauterkeit, seinen festen Wohnsitz und seine weiße Weste nachzuweisen.
Ein Beispiel:
Da steht der Mörder mit
blutigem Messer, und vor ihm liegt der leblose Körper eines unglücklichen
Widersachers, der, wie es den Anschein hat, jäh die Flucht in die
Vergänglichkeit antreten musste. Dass dieses mutmaßliche Opfer durch das für ihn
überaus abträgliche Vorgehen seines Mörders wesentlich früher als im Heilsplan
vorgesehen den Weg allen Fleisches gegangen ist, müsste eigentlich für jeden
erkennbar sein. Allein schon Waffe und Wunden geben beredten Aufschluss über das
stattgehabte Geschehen. Lediglich den ermittelten Kriminalisten, statt sich zu
beglückwünschen, in diesem Fall rechtzeitig zur Stelle gewesen zu sein, fällt es
schwer, eine Beziehung zwischen Tat und Täter auszumachen. Sie erliegen der
anbefohlenen Sprachregelung, beteuern dienstbeflissen die mögliche
Mutmaßlichkeit eines Verbrechens und ziehen jeden erkennbaren Hinweis eines
ursächlichen Zusammenhangs in Zweifel. Man kann zwar den Augenschein nicht
leugnen. Zu offensichtlich ist die überaus nachteilige Beschaffenheit, die das
Opfer durch das unselige Wirken des Täters hat hinnehmen müssen. Der Mann mit
dem Messer wird geradezu unwillig in polizeilichen Gewahrsam genommen –
jedenfalls solange, bis er seinen festen Wohnsitz nachweisen kann. Der Vorbehalt
der Mutmaßlichkeit jedoch bleibt bestehen. Er genießt den Schutz des
Unverbindlichen.
Gewiss: die meisten Menschen
sind einem so realistischen Denken verpflichtet, dass sie darüber sogar die
Wirklichkeit verdrängen. Ebenso sollte berücksichtigt werden, dass es im Leben
Situationen gibt, die nicht falsch genug beurteilt werden können – jeder Mensch
und Bürger hat nun einmal ein Recht auf Irritation. Die diminutive, ja geradezu
karikative Betrachtungsweise durch Justiz und Presse missachtet jedoch nicht nur
die aristotelische Auffassung, dass der Mensch von Natur aus mit einem
angeborenen Erkenntnisstreben ausgestattet ist – sie korrumpiert auch Realität
und Alltagsvernunft. Selbst wenn man Verständnis für einfachere Formen des
Humors aufbringt, dürfte es, um den Maßgaben der Regierenden zu genügen, oftmals
schwierig sein, offensichtliche Kausalzusammenhänge zu leugnen. Aus diesem Grund
empfiehlt es sich, die von Juristen und Journalisten so oftmals beliebte
Mutmaßlichkeit mutwillig zur Seite zu kehren und sich an den Grundsatz
erfahrener Gesetzeshüter zu erinnern: Im Zweifelsfall entscheidet die Wahrheit.
Verantwortlich
(c) für Text und Inhalt: Dr. phil. Gerhard Fischer
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