Nur ein Buchstabe?
Nur ein Buchstabe?
Oho, bei weitem
nicht. Aber allein schon als Buchstabe hat es besondere Bedeutung: Phonetisch
Vau, nicht Wau und vor allem nicht zu verwechseln mit dem Vogel
Pfau, bekommt bereits das Grundschulkind dessen Besonderheit anhand der
Merkhilfe Vogel-Vau im Gegensatz zum Finger-F mit herausragender
didaktischer Gewichtung beinahe täglich eingehämmert. Weitere solche
kognitive Aspekte schlagen hierbei nicht zu Buche.
In der
Erwachsenenbildung wies Karl Valentin, der sich auch beinahe täglich der
preußischen Aussprache seines Nachnamens zu erwehren hatte, auf einen deutlichen
Unterschied hin: Man sage schließlich nicht Water, sondern Fater,
auch wenn man Vater meine. Bei Villa sei das anders, weil es sich
da um ein Fremdwort handele.
Tempus fugit,
weshalb wir endlich in medias res gehen müssen. Der Buchstabe V in der
Verbindung mit „Mann“ wurde zu einem brisanten juristischen Problem. Nicht
geschlechtsspezifisch, denn es gibt sicherlich und mit Fug und Recht auch
V-Frauen. Wo kämen wir sonst hin? Außerdem verfügen Frauen über besondere
V-Waffen.
Ein V-Mann ist
ein verdeckter Ermittler, daher das V. Bei der V-Frau, der Natur der Sache
angemessen, ist das ein wenig anders, denn sie muß sich einesteils bedeckt
halten, darf andererseits mit ihren Reizen nicht geizen. Ich möchte da keine
V-Frau sein, ehrlich.
Ein V-Mann kann
von der Sache seiner Natur her hingegen niemals ein Pfau-Mann sein, selbst wenn
er sein Gefieder gerne zu einem schillernden Pfauenrad aufplusterte.
In der NPD, der
kläglichsten, aber keineswegs zu unterschätzenden Heils-Wiederholung, seit
dem tausendjährigen Reich nach zwölfen die Luft ausging, bedecken sich die
Vaus bis in die Führungsebene hinauf mehr oder weniger erfolgreich. Ist etwa
der Name Holger Apfel nicht eindeutig ein Tarnname? Gewichtige Leute in der
Politik werden allenfalls und auch dann nur spaßig Birne oder bayerisch
Preßsack genannt, und jeder weiß dann, wer gemeint ist.
Also und
folgend ist die Rechtslage, hinreichnd be- und mittlerweile festgeschrieben
durch den BGH. Oder doch durch das B-Vau-G? Dorten wurde erklärt, V-Leute
könnten zu Straftaten animieren. Eine Verwertung ihrer Erkenntnisse sei
daher, freilich erst nach sorgsamer Güterabwägung, mit den Gesetzen des
Rechtsstaates nicht verein-, ein Verbot der Partei nach den Grundsätzen des
Rechtsstaates nicht machbar.
Daß die Braunen
Angehörige von Minderheiten zu Krüppeln oder gleich totschlagen,
Ausländerwohnheime nach Wollust und Promille abfackeln sowie bereits über
einen militärischen Arm, die Anti-Antifa verfügen, ist demnach ein
höherwertiges Rechtsgut. Logisch, denn die Minderen stellen unseren
deutschen Frauen nach, nehmen uns das Grundrecht auf Arbeit,
Religionsfreiheit, Geschlechtsverkehr, Schnitzel Wiener Art und sogar auf
die Freiheit der Kommunikation mit ihrer Kanaksprak.
Eher marginal
erscheint vorläufig die Frage, ob der Rechtsstaat inzwischen ein rechtlich noch
unbedenklicher Zustand oder schon eine politische Richtungsbestimmung oder
beides zusammen ist. Damit sollen sich ggf., frühestens aber, wenn es zu spät
ist, die frisch geschmiedeten Juristenkader auseinandersetzen, die derzeit
in den Debitorenabteilungen von Sparkassenfilialen Mahnbescheide
entwerfen.
Adolf
Schicklgruber, Tarnname „Hitler“, auf zephirischen Händen getragen von Teilen
der Weimarer Justiz und zur großen Freude derer, die man einstens und
orthographisch sehr problematisch als Fasanen-Vögel bezeichnete, nur
filmisch untergegangen, verbrachte seinerzeit einen komfortablen
Festungsurlaub in Landsberg am Lech und schrieb dort das Jahrtausendwerk
„Mein Krampf“.
Nur ran an den
Speck, Holger Apfel oder andere, und tuet desgleichen.
Dieses Mal
aber werden wir es lesen. Hoffentlich machen sich dann auch die Damen und
Herren in den roten Roben die Mühe und mosern nicht gleich wieder rum, bei
dem/den Verfasser/n handele es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um als
bedenklich eingestufte Vau-Leute, weil nach den Erkenntnissen anderer, als
unbedenklich eingestufter V-Leute das durchschnittliche NPD-Mitglied des
Lesens oder gar Schreibens gar nicht mächtig sei.
Verantwortlich (c) für Text und
Inhalt: Wilhelm Weglehner, Thalmässing.
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