Wir sind das Volk!
Hand auf´s
Herz: Wer hätte je gedacht, daß man das in westlichen Ländern mal besonders
betonen muß? „Demokratieverdrossenheit“ macht die Runde
und ist schon fast wieder zu Brei getreten.
Auch gleich
vorweg: Nur ein Irrer kann ernsthaft
an der Demokratie rütteln wollen nach allem, was in unserer unseligen
jüngsten Vergangenheit geschah.
Aber - was ist Demokratie? Oder sollte es
wenigstens sein?
Herrschaft des Volkes, wörtlich übersetzt.
Legislative, Exekutive, Judikative, alles schön voneinander getrennt.
Parlament mit Abgeordneten, vom Volk gewählt, die nur ihrem Gewissen
verpflichtet sind. So hat man es in der Schule gelernt.
Demokratie in ihren Ursprüngen gab es, so
heißt es, schon im antiken Griechenland.
In einer Gesellschaft, die sich Sklaven
hielt? Menschen, die nichts anderes waren als frei käufliche und
wiederverkäufliche Ware, Nutzvieh?
War es dann nur eine schöne Idee?
Nein, denn es gab und gibt durchaus ernst zu
nehmende Ansätze. Es ist deshalb keine Verdrossenheit an dem, was man gerne
hätte. Wäre auch völlig unlogisch in sich. Es ist die altbekannte
Verdrossenheit an denen, die eine gerne gehabte Demokratie verhindern, jeden
Ansatz zunichte machen und jeden Keim ersticken durch ihr Verhalten. Es ist die
Verdrossenheit an Oligarchen, die diese Laufbahn ganz bewußt
eingeschlagen haben.
„Demokratie“ in einer solchen
Erscheinungsform kann lediglich eine Worthülse, ein Papierengel sein und
bleiben, solange sie von schamlosen Politikern mit Füßen getreten wird,
denen in tatsächlich freien Wahlen vertrauensvoll die Verantwortung
übertragen wurde, die sie freilich nur zu ihrem persönlichen Vorteil nützen.
Solange unangreifbare Wirtschaftsbosse anstelle der Sklaven oder Leibeigenen
früherer Zeiten jetzt das „freie“ Volk zum Nutzvieh degradieren.
Kein Zweifel
kann aber auch darüber bestehen, daß jegliche Erscheinungsform von Demokratie
reformwillig und -beständig sein, neuen Gegebenheit angepaßt werden, wirklich
wehrhaft sein muß um ihrer selbst willen. Im Klartext, daß auch einschneidende
Maßnahmen in Erwägung gezogen werden müssen, die bei erster, unreflektierter
Betrachtung vielleicht undemokratisch erscheinen mögen. Beispielsweise die
Frage der Toleranz gegenüber denen, die an der Demokratie sägen, sie
zerstören wollen. Erhoben nicht diejenigen, die die Notstandsgesetze
einführten, genauso den Anspruch, Demokraten zu sein wie die, die diese
Gesetze auf das heftigste bekämpften?
Der
Normalmensch hält nicht die andere Wange hin, wenn er auf die eine geschlagen
wurde. Warum sollte die demokratische Gemeinschaft diesem höchst fragwürdigen
Prinzip folgen.? Sie, die ohnehin bisher nur die organisierte, geordnete Form
des wirtschaftlichen Wohlstandes war, würde wie zu den Zeiten der Weimarer
Republik tatkräftig ihr eigenes Grab schaufeln.
In ihrer
Krise, also in naher Zukunft, erweisen und bewähren sich Funktionsfähigkeit und
mehr noch, Wahrhaftigkeit. Wie wäre das zu meistern? Folgende Gedanken können
nur ein Minimalkatalog sei. Oberste Verpflichtung jeglicher Gemeinschaft ist
die Verwirklichung von Recht für jeden. Es kann nicht sein, daß Gerichte auf
verschiedenen, sich oftmals widersprechenden Ebenen immer wieder Urteile fällen,
die selbst unter Juristen nicht nachvollziehbar sind. Daß Recht an Formalien
scheitert. Daß Rechts-„wissenschaft“ am Leben vorbeigeht. Daß das Recht
ungerechtfertigte Vorteile gewährt und damit zum Unrecht wird.
Denk- und
Entscheidungsmaxime eines jeden Richters muß die gültige Werteordnung sein, die
sich in der Moderne orientiert am Gedankengut von Aufklärung und Liberalismus,
welche die Grundsteinlegung der Demokratie möglich machten, sprich, die
Beseitigung von Willkür, Unterdrückung und Ausbeutung. Es müssen
unzweideutig festgelegte Ermessensspielräume für wirksame juristische
Entscheidungen geschaffen werden, die Schlupflöcher in den Netzen schließen
können.
Die
bestehende, heimliche Bespitzelungspraxis in Betrieben und Behörden muß
bekämpft, bestens ausgebildete und streng kontrollierte V-Leute in
eindeutig verfassungswidrigen Organisationen dürfen jedoch nicht behindert
werden.
Umfassend
modifiziertes Denken im Erziehungswesen ist gefordert. Wie kann es sein, daß
Schüler einer Null-Bock-Gesellschaft es sich mit Unterstzung ihrer Eltern
ungestraft erlauben, Lehrer coram publico als Arschlöcher zu titulieren und
krank zu machen? Demokratie darf keine Staatsform sein, die es ermöglicht, daß
jeder dem anderen auf der Nase herumtanzen, ihn belügen und betrügen darf, ohne
ernsthafte Sanktionen befürchten zu müssen.
Was obliegt
der Gesetzgebung und den Ausführungsorganen? Genauso wie die demokratisch
legitimierten Staatsorgane eingreifen, wenn es um innere oder äußere
Sicherheit geht, müssen auch auf wirtschaftlichem Gebiet notfalls
staatsdirigistische Maßnahmen eingeleitet, muß per legem in die Freiheit der
Marktwirtschaft eingegriffen werden, um den Saubermännern in kryptischen
Wirtschaftsgiganten globaler Art das Handwerk zu legen, sollte diese
Marktwirtschaft weiter ihren sozialen Auftrag mißachten und damit eine Gefahr
für den sozialen Frieden heraufbeschwören. Das schließt ein, daß jeglicher
Lobbyismus und Beraterunwesen der Wirtschaft und deren Einflußnahme auf
politische Entscheidungsträger zugunsten eines zahlenden Auftraggebers
unerbittlich kontrolliert und nötigenfalls verboten werden muß.
Angesichts
„globaler“ Verflechtungen nützt es nichts, solange potentiell wirksame Maßnahmen
auf ein Land beschränkt sind. Die G-8-Staaten, die sich hin und wieder zu
schönen Schwätzchen treffen, sind damit untereinander in der Pflicht.
Parteienungetüme und deren Filz von Karrieristen und Selbstbereicherern
werden abgeschafft. Stattdessen stellen sich Fachkräfte, auf die – warum nicht –
der zu Unrecht anrüchige Begriff „Technokraten“ zutreffen kann, die einen
einwandfreien Leumund sowie fachliche Höchstqualifikation nachweisen,
demokratischen Wahlen auf allen Ebenen, Kommune, Kreis, Regierungsbezirk,
Land, Bund. Den Wahlen gehen Ausscheibungen von Spezialistenressorts und
Bewerbern voraus. Das Mandat ist zeitlich begrenzt, eine Wiederwahl nicht
möglich. Jeder dieser spezialisierten Mandatsträger haftet mit seinem
Privatvermögen für Entscheidungen, die er getroffen und zu verantworten
hat.
Während
seiner Amtszeit hat er sich wiederkehrenden, unangekündigten Kontrollen
durch vereidigte Rechts- und Wirtschaftsprüfer zu stellen. Damit einher geht
eine Strafrechtsreform, die hohe, existenzbedrohende Strafen für
Korruption, Vetternwirtschaft, Küngelei und Vorteilsnahme beinhaltet.
Die derzeit
gängige Gutachterpraxis, die der Bestechung Tür und Tor öffnet, wird
verboten. Die durchaus vorhandene Gefahr, daß sich die Demokratie damit in den
eigenen Schwanz beißt, muß in Kauf genommen, die Menschen gerade deswegen weiter
sensibilisiert und mündig gemacht, statt weiter entmündigt zu werden. Das
hieße zum Beispiel Volksentscheide nicht behinden, sondern großzügig
ermöglichen und fördern.
Kühn,
utopistisch, undurchführbar?
Möglich. Weil
der Mensch – dessen Verhalten in den archaischen Zeiten der
Nahrungsbeschaffung und der daraus resultierenden Vorratshaltung begründet
ist – zum Raffen neigt. Wie es mit dem abstrakten Moralbegriff in Einklang zu
bringen ist, weiß der Verfasser nicht, denn der ist göttliches Gesetz. Wer es
anders will: Der Auftrag einer in vielen Jahrtausenden gemeinschaftlichen
Zusammenlebens entstandenen Werteordnung. Wird aber der im allgemeinen
Bewußtsein verankerte Moralbegriff, erstmals katalogisiert und konkretisiert
in den Zehn Geboten, verletzt, müssen harte Sanktionen folgen. Das Recht, ja
sogar die Pflicht dazu hat jeder Mensch.
Illusorisch, hirnverbrannt, lächerlich?
Mag sein.
Aber eventuell doch einmal nachdenkenswert für den, der wenigstens bereit ist,
darüber nachzudenken.
Verantwortlich (c) für Text und
Inhalt: Wilhelm Weglehner, Thalmässing.
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