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Vom Krackel zum Krakeel
Über die Lesbarkeit der Unterschrift
Die Unterschrift, behaupten die Graphologen,
könne zu mancherlei Erkenntnissen führen und sei daher in erster Linie eine
Sache des Charakters. Über ihre Lesbarkeit wird nichts gesagt. Sie aber, sollte
man annehmen, müsste doch eigentlich das Wichtigste sein. Denn was nützt
beispielsweise die froheste Botschaft, wenn der Empfänger nicht weiß, von wem
sie kommt? Was sollen Auskünfte, Hinweise, Abmachungen, Artigkeiten, was
Versicherungen und Beteuerungen, wenn der, der hinweist, abmacht, versichert und
beteuert anonym bleibt und sich hinter zwar markanten, leider aber auch
unlesbaren und undeutbaren Schriftzügen verbirgt?
Oft hat es den Anschein, als handle es sich
hier um ein Missverständnis: als habe man irrtümlicherweise als Brief expediert,
was eigentlich nur als Probetext gedacht war, auf dem sich ein Unleserlicher
lediglich vergewissern wollte, ob seine Tinte noch reicht oder seine Mine noch
schreibt.
Vielfach hat man auch das unbestimmte Gefühl,
das Schriftstück sei, bevor es zum Versand gebracht wurde, einem Kleinkind in
die Hände geraten, das darauf - wie das nun einmal Gewohnheit, Bedürfnis oder
Übermut dieser jungen Menschen ist - seine ersten Fingerfertigkeiten geübt hat.
Die Erklärungen reichen jedenfalls vom
offenen Irrtum bis zur eindrucksvollen Grafik. Aber sie reichen niemals aus,
auszumachen, was den Unterschreiber bewogen hat, derartige Skurrilitäten zu
Papier zu bringen, und das just auf diesem und keinem anderen Schriftstück. Und
sie reichen schon gar nicht soweit, eine Erkennbarkeit oder gar Namhaftmachung
des Unterzeichners abzuleiten. Fest steht lediglich, dass das Schriftstück
unterzeichnet wurde. Ungewiss bleibt, von wem.
Und dabei wäre die Lesbarkeit so wichtig.
Nicht nur bei Autogrammen, das heißt: beim
Namenszug berühmter Persönlichkeiten. Nicht nur bei Autographen, das heißt: bei
den handgeschriebenen Fassungen von Schriftstücken. Und ganz gewiss nicht nur,
weil Autogramme und Autographen einen Marktwert haben und vielfach auf Auktionen
zu mehrstelligen Beträgen gehandelt werden. Denn auch für sie gilt. was ganz
allgemein von einem Schreiber und seinem Schreiben verlangt werden darf: dass
man erkennt, um wen und um was es geht.
Ein Blatt Papier voller Unlesbarkeit vergilbt
zwar und bleibt reichlich unansehnlich, wie es nun einmal gefordert wird, um
einen attraktiven Preis zu erzielen — ist aber kein Beleg dafür, dass es sich um
die Urfassung einer berühmten Lyrik oder eines bekannten Tonwerks handelt. Auch
verehrte Poeten und geschätzte Musiker müssen auf diesen Papieren, zumindest
stellenweise, noch erkennbar sein, bevor man ihre Hinterlassenschaften als echte
Autographen würdigt und bezahlt.
Dokumente, die sich über diese Forderung
großzügig hinwegsetzen und dennoch als authentisch gelten, gibt es zwar vom
Ersten Napoleon, der seine Schriftstücke als Artillerieoffizier noch manierlich
lesbar mit vollem Namen nebst genealogisch orientierendem Zusatz Buonaparte
unterfertigte, dann aber mit jedem Sieg, den er erfocht, bescheidener wurde -
nachlässiger, wie man bei weniger bedeutenden Persönlichkeiten formulieren
würde. Jedenfalls: Je größer er wurde, desto kleiner schrieb er seinen Namen,
bis schließlich nur noch ein N für Reich und Kaiser stand. Napoleon aber darf
und kann kein Beispiel sein, auch wenn man vielfach die geheimnisvolle
Krakeligkeit des Namenszugs als Ausdruck und Sigel für Avancement und
Arriviertheit missdeuten mag.
Zugegeben: Nicht jeder hat die Gabe, die man
an Kupferstechern und Kartographen so zu schätzen weiß. Nicht jeder aber kann
sich die Nachlässigkeit erlauben. die man den Großen und Größten zugesteht. So
beispielsweise den Herren Shakespeare und Hawthorne, von denen es noch immer
unentzifferte Manuskripte gibt. Schließlich mussten auch sie dafür zahlen: ihre
Unlesbarkeiten blieben ungedruckt - und demnach ungewürdigt. Letzte Endes aber
handelt es sich auch bei der Unterschrift um eine Frage der Höflichkeit, wie
Bismarck in einem Erlass an seine „Herren Mitarbeiter“ formulierte: „Mehrere
Herren, welche die Aktenstücke an mich einreichen, schreiben ihren Namen so,
dass die Unterschrift zwar ihnen selbst als Ausdruck dessen gelten kann, für
andere indessen unverständlich bleibt. Es ist dies absolut unzulässig und eine
deutliche Unterschrift nicht allein aus Pflichten des Amtes, sondern auch aus
denen der Höflichkeit notwendig. Auch abgesehen von meiner Person hat jedermann,
welcher eine amtliche Zuschrift erhält, das Recht, den darunter befindlichen
Namen mühelos und ohne Zuhülfenahme des Staatshandbuches außer Zweifel zu
stellen. Es wird mir unerwünscht sein, wenn ich genötigt werde, einzelne Herren
besonders und persönlich auf diese Verpflichtung aufmerksam zu machen. Ich werde
aber dazu schreiten, sobald mir wieder Veranlassung geboten werden sollte. Ich
stelle die dienstliche Forderung, dass jeder Beamte seinen Namen so schreibt,
dass er ihn nicht allein entziffert, sondern auf den ersten Blick geläufig
gelesen werden kann...“
A propos: Unterzeichner
Wann hat der Unterzeichner unterschrieben?
Oder der Unterschreiber unterzeichnet? Unterfertigt womöglich noch? Ist er der
Endesunterfertiger? Der Linksunterfertigte? Der Rechtsunterfertigende?
Bleiben wir der Einfachheit halber beim
Unterzeichnen. Ist der, der einen Brief unterschrieben hat, der Unterzeichner?
der Unterzeichnende? der Unterzeichnete?
Scheinbar hat man hier die Wahl zwischen
Formen, die in Rede und Schreibe verwendet werden:
Entschließt man sich zum Partizip Präsens,
zum Mittelwort der Gegenwart, weil man eine augenblickliche Handlung ausdrücken
will, empfiehlt sich: der Unterzeichnende.
Bevorzugt man das Partizip Perfekt, die
Leideform des Mittelworts der Vergangenheit, weil man eine abgeschlossene
Handlung bezeichnen will, empfiehlt sich: der Unterzeichnete.
Am besten, sichersten und lesbarsten aber ist
und bleibt:
der Unterzeichner.
Verantwortlich (c) für Text und Inhalt: Dr. Gerhard Fischer, Schifferstadt.
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