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Politische Verantwortung
Wenn nichts mehr geht, greift der Politiker
zu einem Allheilmittel, das sich parteiübergreifend offenbar so bewährt hat,
dass sich kein Bürger und Wähler – und, um der neuen Terminologie den
Geschlechtspuristen Genüge zu tun, selbstverständlich auch keine Bürgerin und
Wählerin – draußen im Lande zu hinterfragen wagt, wie dieses einfältige und
volksverdummende Beschwichtigungsargument zustandegekommen ist, wer es erfunden
hat und was es bedeutet. Umso unbeschwerter lässt es sich handhaben.
Wenn nichts mehr geht, übernimmt der
Politiker verdüsternden Blicks und mit dem Brustton heroischer Betroffenheit die
politische Verantwortung. Und zwar persönlich. Fälle, in denen die politische
Verantwortung nicht persönlich oder gar unpersönlich übernommen wurde, sind
bisher nicht bekannt geworden. Wahrscheinlich liegt dies am Überlebenswillen der
Akteure, dass man sich ermutigte, eine jahrhundertelang geübte Gepflogenheit aus
humanitären Gründen und für die Betroffenen nicht ganz uneigennützig aufzugeben.
Denn wenn damals, in früherer Zeit, wo ohnehin alles besser war, ein Versagen,
vielleicht auch nur der Verdacht eines Versagens ruchbar wurde, griff der
Politiker, militärisch vorgebildet, zur Pistole. Und alles war bereinigt.
Insofern bestätigt sich wieder einmal mehr die tiefe Einsicht, dass im Verlauf
der Jahre und Jahrhunderte alles schlechter geworden ist.
Wie so vieles, was die Politik belebt und
entschuldigt, bleibt auch für diese fragwürdige, wenngleich lebenserhaltende
Beteuerung der Autor unbekannt. Wahrscheinlich wollte er nicht ins Gerede
kommen.
Interessant allerdings sind die Folgen. Sie
bleiben aus. Schließlich hat der Politiker, hinter diesem martialischen
Machtspruch getarnt, weder Anstriche in seinen Bezügen noch sonstige
Repressalien zu befürchten. Lediglich der Ruf, nun ja, ist etwas lädiert. Wen
aber kümmert’s? Im Übrigen sind es ohnehin zumeist die Umstände, die den
Misserfolg zu verantworten haben. Das persönliche Versagen bleibt davon
ausgenommen.
Eigenartig allerdings berührt die
Beschränkung darauf, dass man persönliche und politische Verantwortung offenbar
nur dann übernimmt, wenn etwas schief gegangen ist oder schief zu gehen droht.
Eigentlich sollte man voraussetzen dürfen, dass politisches Handeln
grundsätzlich von Verantwortung getragen wird. Möglicherweise aber ist auch
dieses ehedem so selbstverständliche Prinzip der Verschlechterung der Zeiten zum
Opfer gefallen.
Dem durchaus diffusen Gesetz, mit dem das
Delikt der Volksverhetzung geahndet wird, sollte man durch einen wesentlich
klarer definierten Paragraphen gegen Volksverdummung ergänzen.
Verantwortlich
(c) für Text und Inhalt: Dr. Gerhard Fischer, Schifferstadt.
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