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Ein böses Versäumnis
So anerkennenswert die Bemühungen und die
Gründlichkeit zu bewerten sind, mit denen die Sprachpuristen ihre Ziele
verfolgen, um den deutschen Wortschatz von Ausdrücken und Begriffen zu läutern,
die zu bedauerlichen Anklängen an die Zeit der nationalsozialistischen
Unterdrückung unseres Volkes gemahnen, so irritierend muss es anmuten, dass
selbst nach Jahrzehnten der Befreiung noch immer und sogar behördlicherseits
mündlich und schriftlich Ausdrücke Verwendung finden, die, wie eindeutig zu
belegen ist, den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.
Nachdem sich der Gesetzgeber zur
Volkserziehung aufgerufen fühlt, wäre es hoch an der Zeit, hier ein für allemal
und endgültig auszumerzen, was dem gutmenschlichen Scharfblick und nicht zuletzt
der Beurteilung und Verurteilung der Gralshüter eines korrekten Sprachgewissens
offensichtlich entgangen ist. Denn diese Unachtsamkeit lediglich zu bedauern
oder gar als unbedacht und leichtfertig abzutun, darf nicht genügen. Hier soll
und muss, dem mächtigen Zug der Zeit folgend, wenn auch mit bedauerlicher
Verspätung Ordnung geschaffen werden, Reinigung im eigentlichen und eindeutigen
Sinn des Wortes, um die unselige Begriffsverbindung Führer-Schein durch eine
adäquate und unverfängliche Vokabel zu ersetzen – insbesondere in Bezug auf den
stetig wachsenden Verkehr auf unseren Straßen, der zukünftig einen ebenso
ständig zunehmenden Gebrauch dieses NS-belasteten Begriffs befürchten lässt.
Ermutigendes Beispiel für das entschlossene und unnachsichtige Eingreifen der
zuständigen Behörden: das strikte Verbot der verfänglichen Kürzel AH, SA oder SS
bei den Autokennzeichen in Verbindung mit dem jeweiligen Ortsnamen.
Unvorstellbar die Kombination GE beim bayerischen Starnberg: GE-STA. Die
Ergänzung zum allzu nahe liegenden PO bedarf keiner besonderen Erwähnung.
Wie gesagt: Es ist höchste Zeit, den
Führerschein ein für allemal aus dem Vokabular des neutralen und korrekten
Verkehrs in Sprache und Schrift zu verbannen – umso mehr, als es hinreichend
adäquate und synonyme Bezeichnungen gibt, die geeignet sind, diesen schmählichen
Begriff unmissverständlich zu ersetzen. Aus der Fülle der möglichen
Bezeichnungen, die die Eignung, Fähigkeit und Berechtigung zum Bewegen eines
Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ausweisen, seien lediglich
erwähnt: Fahrausweis, Fahrberechtigung bzw. Lenkberechtigung, Fahrerlaubnis. Der
Verfasser, so sehr ihm an der Korrektheit der Sprache und der Bereinigung des
Ausdrucks gelegen ist, möchte sich allerdings trotz der Dringlichkeit seines
Anliegens der Anmaßung, hier seinerseits einen von ihm bevorzugten Vorschlag
vorzubringen, enthalten.
Verantwortlich (c)
für Text und Inhalt: Dr. Gerhard Fischer, Schifferstadt.
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