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Resonanz
Betreff: Ihre November-Kolumne „Das
Verhängnis der großen Zahl
Der Umschlag von Quantität in Qualität - wie
recht Sie haben. Erlauben Sie mir zu diesem bemerkenswerten Phänomen eine
Anmerkung:
Es ist überhaupt nicht erforderlich, dass,
wie Sie schreiben, die «Quantität zur bedenklichen und bedrohlichen Größe»
anwachsen muss, um diesen Effekt zu erzielen. Dazu ein überzeugendes Erlebnis:
Ich wurde vor einiger Zeit von einer
Polizeikontrolle bezichtigt, ein Verkehrsdelikt begangen zu haben, weil ich mich
ohne um den verursachten Schaden zu kümmern vom Unfallort entfernt hätte. Man
warf mir vor, beim Ausparken mit meinem Fahrzeug gegen einen hinter mir
parkenden Wagen aufgefahren zu sein.
Ich konnte mir diese Anschuldigung nicht
erklären, da ich von einer Kollision weder etwas gehört noch gespürt habe –
schon gar nicht von einem Aufprall, der nach den Aussagen der Beamten so heftig
gewesen sei, dass der vordere Kotflügel des fremden Autor deutliche Beulen,
Kratzer und Schleifspuren aufwies. Ich fühlte mich zu Unrecht angeklagt, da an
meinem Fahrzeug nicht das Geringste zu sehen war, was auf einen Aufprall
gedeutet hätte. Vergeblich habe ich die beiden Polizisten auf diesen Umstand
hingewiesen und mehrfach betont, dass ich für diese Beschädigungen weder einen
Anteil noch eine Erklärung hätte. Sie ließen mich unbeachtet und registrierten
Unfallort und mutmaßlichen Tathergang. Aus der Überzeugung heraus, völlig
unbetroffen und unbeteiligt zu sein, ließ ich es nach langem hin und her auf
einen Prozess ankommen, bei dem ich dem Richter meine Sicht der Angelegenheit
darlegte. Erfolglos. Ich wurde für schuldig erklärt. Auch hier schlug die
Quantität zu meinen Ungunsten um: gegen die fragwürdige Qualität der doppelten
Beamten-Aussage hatte ich keine Chance. Es braucht demnach nicht immer die große
Zahl zu sein. Zwei Stimmen genügen – sofern sie von der Obrigkeit gedeckt sind.
Verantwortlich (c)
für Text und Inhalt: Dr. Gerhard Fischer, Schifferstadt.
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